Versteigerungsbedingungen
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig, in fremdem Auftrag und auf fremde Rechnung gegen sofortige Barzahlung in Euro an den Versteigerer. Schecks werden in Zahlung genommen, bei Neukunden jedoch nur, wenn es sich um bestätigte Bankschecks handelt. Ratenzahlung kann ausschließlich nach vorheriger Absprache mit dem Versteigerer gewährt werden.2. Den Zuschlag erhält der Meistbietende. Der Versteigerer hat jedoch das Recht, den Zuschlag zu verweigern, Lose zurückzuziehen, umzugruppieren oder aufzuteilen. Bei gleichhohen Geboten erhält der Erstbieter den Zuschlag. Bei Missverständnissen hat der Versteigerer das Recht, Lose nochmals anzubieten. Das Mindestgebot beträgt 5 Euro. Gebote unter 5,- Euro können nicht berücksichtigt werden.
3. Unsere Gebotsstufen sind stets einzuhalten (siehe „Wichtige Informationen beim Bieten“, Katalog S. 7). Alle Zwischenangebote werden automatisch auf die nächsthöhere Bieterstufe aufgerundet. Die Gebote werden interessewahrend wahrgenommen.
4. Der Versteigerer erhält vom Käufer ein Aufgeld sowie eine Losgebühr. Aktuell werden für das Aufgeld 23.8% (inkl. MWST) vom Zuschlagspreis erhoben, die Losgebühr beträgt 2.38 Euro(inkl. MWST). Lose, die mit * gekennzeichnet sind unterliegen der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG, hier erfolgt keine gesonderte Ausweisung der MWST.
Bei Zusendung der Ware werden Porto (nach Gewicht) und eine Versicherungspauschale zzgl. 19% MWST berechnet.
Weitere Kosten entstehen nicht.
Diese Regelung gilt nur für Kunden innerhalb der EU.
5. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr auf den Erwerber über. Wer für Dritte bietet, haftet neben dem Dritten als Selbstschuldner. Der Versand der gekauften Lose erfolgt gegen Vorauskasse. Bis zur vollen Bezahlung bleiben die Lose Eigentum des Verkäufers.
6. Die ersteigerten Lose sind innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Auktionsrechnung zur Zahlung fällig. Alternativ dazu kann der Käufer der Firma Stade Auktionene.K. ein SEPA Basismandat / SEPA Firmenmandat erteilen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 2 Tage verkürzt. Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch die Firma Stade Auktionen e.K. verursacht wurde. Ist 3 Wochen nach Rechnungsdatum noch keine Zahlung eingegangen, erfolgt der Einzug auf dem Rechtswege unter Kostenfolge (€ 5,- pro Mahnung und Verzugszins von 1,5% pro Monat).
7. Falls die pflichtgemäße Abnahme verweigert wird, verliert der Käufer seine Rechte an dem Zuschlag und der Gegenstand kann auf seine Kosten ohne vorherige Benachrichtigung freihändig verkauft oder nochmals versteigert werden. In diesem Fall haftet der Erstkäufer für den entgangenen Gewinn. Dagegen hat er keinen Anspruch auf einen eventuellen Mehrerlös und wird zu weiteren Geboten nicht zugelassen. Kaufgelder, Kaufgeldrückstände und Nebenleistungsansprüche kann der Versteigerer in eigenem Namen einziehen und einklagen.
8. Die Auktionslose werden sorgfältig und gewissenhaft beschrieben, jedoch ohne Verbindlichkeit für den Versteigerer und ohne Garantie für deren Echtheit.
9. Reklamationen müssen spätestens acht Tage nach Übernahme bzw. Zustellung mit den beanstandeten Losen beim Versteigerer eingehen. Lose mit Inhalt müssen unverändert, d.h. im Originalzustand (mit Originalhülle und Originaletikett) sein, anderenfalls ist jede Reklamation ausgeschlossen.
10. Die Losnummern und Gebote müssen deutlich eingetragen sein und von den Bietern nochmals auf Richtigkeit überprüft werden. Bei Eintragung falscher Losnummern oder Gebote können Reklamationen in keinem Fall berücksichtigt werden.
11. Ansprüche jeder Art gegen den Einlieferer oder den Versteigerer müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Wochen nach dem Auktionsdatum geltend gemacht werden.
12. Reklamationen von Sammlungen bzw. Sammellosen sind grundsätzlich ausgeschlossen, die Versteigerung erfolgt wie besehen.
13. Ansichtssendungen von Losen werden nicht verschickt.
14. Das Versteigerungsgut befindet sich bis zum Tage der Versteigerung in unseren Geschäftsräumen unter sicherem Verschluss. Jeweils etwa 3 Wochen vor der Auktion kann das Versteigerungsgut in unseren Geschäftsräumen, Markgrafenstraße 5 in 79639 Grenzach-Wyhlen, nach telefonischer Voranmeldung besichtigt werden.
15. Es bleibt dem Versteigerer vorbehalten, Personen ohne Angabe von Gründen von der Versteigerung auszuschließen. Die Versteigerungsbedingungen sind für Einlieferer, Auktionsteilnehmer und Bietende auch ohne schriftliche Anerkennung verbindlich. Bei Einsendung von Geboten, Erteilung von Kaufverträgen oder bei persönlichen Geboten auf der Auktion werden unsere allgemeinen Versteigerungsbedingungen anerkannt.
16. Gerichtsstand ist Lörrach und Erfüllungsort ist Weil am Rhein.
Einlieferungsbedingungen
1. Der Einlieferer kann nur Ansichtskarten, Briefmarken und sonstige Belege einliefern über die er die alleinige Verfügung hat.2. Einlieferungen können ständig erfolgen und werden in die jeweils nächste Auktion aufgenommen.
3. Die Ausrufpreise werden grundsätzlich vom Auktionshaus festgelegt. Die Provision beträgt 20% vom Erlös, die Versicherungskosten betragen 1% vom Zuschlagspreis.
4. Der Auktionator ist berechtigt, Unterangebote bis max. 20% vom Ausrufpreis anzunehmen.
5. Zieht der Einlieferer die Ware aus Gründen, die der Einlieferer zu vertreten hat, zurück, so wird eine Aufwandsentschädigung für die Prüfung und Schätzung der Versteigerungsobjekte in Höhe von 100 Euro pro Stunde fällig, mindestens jedoch 100 Euro je Auftrag.
6. Die Verkaufsprovision für den Auktionator beträgt 20% vom Zuschlagpreis. Portokosten für eventuelle Rücksendungen gehen zu Lasten des Einlieferers, zusätzlich der gesetzlich festgelegten Mehrwertsteuer. Es werden keine Los- und Bearbeitungsgebühren erhoben.
7. Der Versteigerer kann für Auktionsware keine Haftung übernehmen. Deshalb schließt er auf Rechnung des Auftraggebers eine spezielle Auktionsversicherung ab, die das Auktionsgut im Rahmen dieses Vertrages gegen alle Gefahren versichert. Die Versicherungssumme beträgt 1% vom Zuschlagspreis.
8. Zieht der Einlieferer die Ware aus Gründen, die er zu vertreten hat, zurück, nachdem der Auktionator die Ware bereits im Katalog oder im Internet ausgeschrieben hat, gilt die Ware für die Auktion als vorbereitet und der Auktionator rechnet den Auftrag mit einer weiteren Aufwandsentschädigung ab. Diese umfasst die entgangene Provision in Höhe von 20% auf den Ausrufpreis des Loses. Des Weiteren ist die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 Euro pro Los, höchstens jedoch 300 Euro zu erstatten. Gebühren für Prüfungen, die nach Ermessen des Versteigerers notwendig sind, werden – nach Rücksprache – gesondert in Rechnung gestellt.
9. Die Abrechnung erfolgt 6-8 Wochen nach der Auktion.
10. Vorschüsse sind bei guten Einlieferungen möglich.
11.Gerichtsstand für alle Beteiligten ist Lörrach.